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   VG Gelsenkirchen, 26.05.2011 - 7 L 465/11   

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https://dejure.org/2011,28539
VG Gelsenkirchen, 26.05.2011 - 7 L 465/11 (https://dejure.org/2011,28539)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 26.05.2011 - 7 L 465/11 (https://dejure.org/2011,28539)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - 7 L 465/11 (https://dejure.org/2011,28539)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Aussetzung der Vollziehung Beitragsbescheid; Aussetzungsantrag bei der Behörde; Zulässigkeitsvoraussetzung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    VwG § 80 Abs 5 und 6
    Aussetzung der Vollziehung Beitragsbescheid; Aussetzungsantrag bei der Behörde; Zulässigkeitsvoraussetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 26.07.1993 - 5 TH 826/93

    AUSSETZUNG; ANTRAG; ABGABENBESCHEID

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 26.05.2011 - 7 L 465/11
    Die Antragstellung stellt eine nicht nachholbare Zulässigkeitsvoraussetzung für den Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO dar (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. September 1993 - 16 B 534/93 - Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 26. Juli 1993 - 5 TH 826/92 -, DVBl 1994, 805 mit weiteren Nachweisen).

    Die Antragstellung stellt eine nicht nachholbare Zulässigkeitsvoraussetzung für den Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO dar (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. September 1993 - 16 B 534/93 - Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 26. Juli 1993 - 5 TH 826/92 -, DVBl 1994, 805 mit weiteren Nachweisen).

  • VGH Hessen, 08.11.1994 - 5 TH 3004/94

    Aussetzung der Vollziehung eines Abgabenbescheides - vorherige Antragstellung bei

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 26.05.2011 - 7 L 465/11
    Dies gilt auch dann, wenn, wie im vorliegenden Fall, ein Vorverfahren als Prozessvoraussetzung für eine Anfechtungsklage nicht (mehr) erforderlich ist (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 8. November 1994 - 5 TH 3004/94 -, DÖV 1995, 519).

    Dies gilt auch dann, wenn, wie im vorliegenden Fall, ein Vorverfahren als Prozessvoraussetzung für eine Anfechtungsklage nicht (mehr) erforderlich ist (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 8. November 1994 - 5 TH 3004/94 -, DÖV 1995, 519).

  • VGH Hessen, 26.07.1993 - 5 TH 826/92
    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 26.05.2011 - 7 L 465/11
    Die Antragstellung stellt eine nicht nachholbare Zulässigkeitsvoraussetzung für den Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO dar (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. September 1993 - 16 B 534/93 - Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 26. Juli 1993 - 5 TH 826/92 -, DVBl 1994, 805 mit weiteren Nachweisen).

    Die Antragstellung stellt eine nicht nachholbare Zulässigkeitsvoraussetzung für den Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO dar (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. September 1993 - 16 B 534/93 - Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 26. Juli 1993 - 5 TH 826/92 -, DVBl 1994, 805 mit weiteren Nachweisen).

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